Mitgliedschaft im Angelverein Neustadt
Wie werde ich Mitglied im ASV Neustadt a. Rbge. e.V.?
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die abgelegte Fischerprüfung und der Fischereischein. Dieser kann beim Ordnungsamt der Wohngemeinde, nach abgelegter Fischerprüfung als Lichtbildausweis erworben werden.
Die Formulare zur Beitrittserklärung sind unter Formulare downloadbar(Bitte am PC ausfüllen). Bei der Anmeldung ist der erste Jahresbeitrag + Eintrittsgeld (Aufnahmegebühr) + Investitionsbeitrag in bar zu entrichten. Zusätzlich ist dem Antrag ein Lichtbild (Passfoto) beizufügen.
Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt 70,00 €.
Die Aufnahmegebühr in Höhe von 200,00 € kann auf einmal oder auf 4 Jahre á 50,00 € verteilt werden.
Weiterhin hat jedes Mitglied im Jahr 8 Arbeitsstunden abzuleisten. Die Stunde wird mit 8,00 € berechnet. Insgesamt 64,00 €.
Frauen, körperlich Behinderte (ab einem Grad von 50%) und Mitglieder ab 65 Jahren sind vom Arbeitsdienst befreit.
Es werden jährlich mehrere Termine für den Arbeitsdienst schriftlich bekannt gegeben. Nach Beendigung des Einsatzes erhält jeder Teilnehmer 8,00 € für jede geleistete Arbeitsstunde zurückerstattet.
Mitgliedschaft für Jugendliche
Der Jahresbeitrag für Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beträgt 40€, die Aufnahmegebühr in Höhe von 50€ kann auf zwei Jahre á 25€ verteilt werden.
Der Jahresbeitrag für Jugendliche vom 15. bis 18. Lebensjahr beträgt 40€, die Aufnahmegebühr in Höhe von 100€ kann auf zwei Jahre á 50€ verteilt werden.
Zusätzlich fällt bei den Jugendlichen ein jährlicher Investitionsbeitrag in Höhe von 10€ an.
Die Beitrittserklärung für Jugendliche ist an der gleichen Stelle downloadbar und beim Jugendwart erhältlich.